Einleitung
Armut hat die Menschheit seit jeher begleitet. Auf Grund ihrer Funktion als alltägliches und weit verbreitetes Phänomen wurde es allerdings häufig für überflüssig gehalten, sich mit den Erscheinungsformen des Mangels schriftlich auseinanderzusetzen. Daher sind auch die Quellen über das Leben und die Lebensumstände von Armen im Mittelalter und der frühen Neuzeit spärlich. Sicherlich kann Armut auf vielfältige Weise definiert werden, 1 aber im mittelalterlichen Island war jener Mensch arm, der sich nicht selbst ernähren konnte: sei es aufgrund von Jugend oder Altersgebrechlichkeit, durch Krankheiten oder mangels einer Existenzgrundlage, die sich vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert auf Grund und Boden bezog. Der vorliegende Beitrag soll aufzeigen, wie Armenfürsorge in der mittelalterlichen isländischen Gesellschaft bewerkstelligt wurde, vor allem auch wie Kirche und Gesellschaft bei der Bewältigung dieses Problems zusammen wirkten. Diesem Thema ist in der Vergangenheit nur geringe Aufmerksamkeit gewidmet worden, abgesehen von einem kurzen Überblick von Tryggvi Þórhallsson über Armenfürsorge und Nahrungsmittelverteilung. 2 Ich möchte einen Schwerpunkt auf die Aufgabenteilung zwischen den weltlichen Institutionen, d. h. zwischen den Bauernfamilien, den „hreppar“ 3 (Landkreise), und den kirchlichen Institutionen legen. Diesbezügliche Steuerregelungen und andere Möglichkeiten zur Finanzierung der Armenfürsorge werden untersucht. Schließlich soll der Zusammenbruch dieses Sozialsystems dargestellt werden, welcher der Einführung der Reformation und der Kirchenordinanz König Christians III. folgte. Die Quellen finden sich hauptsächlich im Diplomatarium Islandicum 4, aber auch in den Bischofssagas, Heiligenviten und Gesetzbüchern. Sie sind zwar eher spärlich, jedoch ergiebiger als jene aus dem übrigen Nordeuropa. In den isländischen Sagas finden sich verstreut Zeugnisse der Armenfürsorge und der Einstellung der mittelalterlichen Isländer zu dieser Problematik. „Jung wurde ich dem Njáll gegeben; da habe ich ihm versprochen, ein Schicksal solle uns beide treffen“ 5, sagte Bergþóra, als das Haus über ihnen angezündet wurde, und legte sich unter die Stierhaut mit ihrem Ehemann und Enkelsohn. Dieser Satz ist seit eh und je als Zeugnis der Liebe Bergþóras zu Njáll und ihrer ehelichen Treue interpretiert worden. Er hat jedoch einen weiteren und eher nüchternen Hintergrund. Wer sollte die herrische Frau versorgen, wenn Njáll und seine Söhne gestorben waren? Sie wäre nach deren Tod zur Bettlerin geworden. Die meisten Quellen über die Behandlung von Armen und Kranken sind aus dem Blickwinkel der Reichen und Mächtigen geschrieben, aus Aspekten derjeniger, die die Probleme organisatorisch zu meistern hatten. Klare Beschreibungen der Lebensumstände des gemeinen Volkes können am ehesten in den Heilagra manna sögur (Heiligenviten) und Jarteinasögur (Mirakelgeschichten) gefunden werden. Darin ist ein bitterer Lebenskampf zu erkennen, in dem häufig Gebet zu und Gelübde an die Heiligen der einzige Ausweg der Geschundenen waren. Diejenigen waren am stärksten betroffen, die nirgends ein Zuhause und keine Verwandten hatten und schwer krank von Haus zu Haus betteln gehen mussten
Christliche Lebenseinstellung
Das Erbarmen ist gemäß den Lehren der Kirche ein grundlegendes Element des Christentums. Solche Ansichten müssen für Menschen, die nur die Regeln der Stammesgesellschaft kannten, eine Neuheit gewesen sein. Es dauerte wohl lange, bis sie diese akzeptiert hatten. Das bestimmende Element des Verhältnisses von Geber und Nehmer stellte sich als wichtig dar. Predigten zeigen, dass isländische Priester den theologischen Strömungen ihrer Zeit auf dem Kontinent folgten. In Alia sermonis (sic!), d. h. in der zweiten Weihnachtspredigt, heißt es in der Ansprache an die Armen: „Jetzt empfehle ich euch, ihr Armen, dass ihr euch Kleider und Essen wünscht und dass ihr von den Almosen guter Menschen lebt. Seid getröstet, eure Qual wird sich in Freude verwandeln. Werdet nicht müde zu beten, denn Gott ist gerecht und milde in allen seinen Werken. Darum machte er euch arm, dass ihr mit Geduld die kurze Armut ertragen sollt, aber die ewige Freude danach erlangt. Und daher machte er einen anderen reich, dass dieser von seinen Sünden geheilt würde, wenn er euch von seinem Geld gebe.“ 6 In Island war die Familie im weitesten Sinne die Produktionseinheit und gesellschaftliche Institution, welche die Verteilung der Güter vornahm, bis auch die kirchlichen Institutionen begannen, diese Funktion wahrzunehmen. Die zu verteilenden Güter waren Nahrungsmittel, Kleidung, Schuhe, Beherbergung und anderer Schutz, den sonst die Familie gewährte. Die Kenntnis der Verwandtschaft war aus vielen Gründen der Schlüssel zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf Erbschaft, Ehehindernis, Versorgung, Rachepflicht und Gefolgschaft. 7 Im umfangreichen und detaillierten ‚Armenversorgungsteil’ des Gesetzbuches Grágás, der wahrscheinlich seine Wurzeln in heidnischen Zeit hat, werden Regeln über die Versorgung von Unvermögenden aufgestellt. Sie sind an die Verwandtschaft geknüpft. 8 Der Versorgungsteil des Jónsbók ist viel kürzer als der entsprechende Teil in der Grágás, und es sind weniger Beispiele genannt. 9 Mit der Christianisierung hatte ein neuer gesellschaftlicher Faktor in der Geschichte der nordischen Länder eingesetzt. Die Kirche war in der Lage, den Menschen zu helfen, die kein klares Recht auf Hilfe durch die Verwandtschaft hatten. Sie bildete ein unterstützendes System zur weltlichen Armenfürsorge, die von den Bauernfamilien und den „hreppar“ geleistet wurde 10. Die Armenfürsorge lag in der Hand der Diözesen, Klöster, Kirchen mit großem Landbesitz und der Hospiz-Höfe (siehe unten).
Die Verteilung des Zehnten und die Regelung der Steuern
Die Einführung des Zehnten, die im Jahre 1096 beschlossen wurde, war ein Meilenstein, denn damit bekam eine Institution, die ihrer Natur nach außerhalb der Regeln der Stammesgesellschaft stand, eine finanzielle Grundlage. Die gemeinsame Verantwortung für das Los der Armen wurde mit der Einführung des Armenzehnten gesetzlich verankert. Dieser betrug ein Viertel des Zehnten, und dessen Verteilung wurde dem „hreppur“ übertragen. Da ein „hreppur“, wie erwähnt, einen Zusammenschluss von zwanzig Thingfahrtsbauern darstellte, waren es die einzelnen Bauernhöfe, welche die Verteilung des Armenzehnten vornahmen. Die Steuerregeln scheinen ziemlich streng gewesen zu sein. Das Geld, das an Kirchen oder für Brückenbau oder für Fähren gespendet wurde, blieb unbesteuert. 11 „Fünf Männer, die dazu am besten geeignet sind, sollen im Herbst den Zehnten verteilen“. In einem besonderen weiteren Satz steht, dass Frauen den Zehnten genauso bezahlen sollten wie die Männer, 12 ein recht guter Beleg für die weibliche Teilnahme am Wirtschaftsleben im mittelalterlichen Island. Vom Armenzehnten heißt es: „Er soll aus gewebtem Wollstoff, aus „vararfeldir“ 13, Wolle, Schafshäuten, aus Nahrungsmitteln oder Vieh außer Pferden bestehen. Die Empfänger sollen ihren Teil vor St. Martin erhalten.“ Über das Maß der Verteilung wurde bestimmt, dass jene mehr erhalten sollen, die mehr bedurften. 14 Gesetze und Tradition bestimmten zum einen, wie viel an Gütern, meistens Essen und Obdach, jeder Zehntzahler beisteuern musste, und zum anderen, wer berechtigt war, Zehntgüter zu erhalten und in welchem Maße. Die strenge Zehnteintreibung und die Regel, dass die Armen den Zehnt von einem Vermögen, das geringer als fünf Hunderte 15 war, behalten durften, zeigt, dass die Armenfürsorge eine hohe Priorität genoss, und man hat darauf verwiesen, wenn Steuern gerechtfertigt werden mussten 16.
Ein Problem der Zehntgesetzgebung besteht darin, dass die Bestimmungen und die Armenfürsorge sehr alt sind, d. h. aus dem 11., 12. und 13. Jahrhundert stammen, während die Entscheidungen, die sie am besten belegen, relativ jung, d. h. aus dem 15. und 16. Jahrhundert überliefert sind. Der relative Stillstand der Gesellschaft während dieser Jahrhunderte lässt aber durchaus Rückschlüsse auf die frühere Zeit zu. Es hat immer Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben, wer den Zehnt bezahlen sollte, und in welcher Höhe. In der Geschichte über Bischof Laurentius in Hólar (1324-1331) wird von einem Streit zwischen Bischof Auðun dem Roten (1313-1322) und den „lausamenn“ 17 in Skagafjörður erzählt, wonach der Bischof den Zehntfreibetrag praktisch beseitigen und Steuern schon ab dem ersten Hundert erheben wollte. 18 Bischof Auðun kam aus Norwegen, und es könnte sein, dass dort Angelegenheiten des Zehnten anders gehandhabt wurden als in Island. In einem Urteil, das Þorvarður Erlendsson, der „lögmaður” (Rechtsgelehrter/Richter) für den Süden und Osten, im Jahre 1500 fällte, wird geschildert, dass die Kreisvorsteher („hreppstjórar“) die „búlausir menn“ 19 verklagten, weil diese sich nicht – wie gefordert – an der Versorgung der Armen beteiligten. Die Hungersnot der vergangenen Jahre hatte viele an den Bettelstab gebracht. Der “lögmaður“.(Rechtsgelehrter/Richter) bezog sich auf eine Vorschrift, die besagt, dass Knechte, die Geld besitzen, steuerliche Pflichten wie andere Bauern hätten. Das ist dieselbe Streitfrage, die Bischof Auðun und die „lausamenn“ in Skagafjörður beschäftigte. Die „búlausir menn“ (Männer ohne Hof und Grundbesitz), die fünf Hunderte besaßen, schuldenfrei waren und keine Unvermögenden oder Kinder zu versorgen hatten, waren verpflichtet, eine Elle für jedes Hundert bis zu zehn Hunderten, d. h. bis zu zehn Ellen, zu bezahlen. Diejenigen, die mehr besaßen, sollten Verpflegungssteuern („svara manneldi“) zahlen wie alle anderen. Wenn nicht, mussten sie sich freikaufen, sonst wurden sie mit vier Mark Geldbuße belegt. Dann wird auf die Vorschrift verwiesen, dass die Kreisvorsteher („hreppstjórar“) die Armenverpflegung in gleichem Maße auf die Zehntpflichtigen aufteilen sollten, und zwar eine Übernachtung auf je zehn Hunderte Besitz. 20 Das bedeutet wohl, dass alle, die zehn Hunderte besaßen, verpflichtet waren, einem Armen eine Übernachtung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Wie oft und wie lange ein Armer in diesen Genuss kam, geht aus dieser Regelung nicht hervor. Interessant ist, dass auch die „búlausir menn“ dazu verpflichtet sind, Armensteuer zu zahlen. Offenbar konnten diese Knechte und Leute ohne Hof recht vermögend sein. Das Urteil über Sturla Jónsson (Maura-Sturla) aus dem Jahre 1540 21 zeigt deutlich, dass für Verpflegung und Übernachtungen auf den Bauernhöfen genaue Regeln gegolten haben. Das Urteil zeigt auch, wie die Verteilung des Armenzehnten im mittelalterlichen Island stattgefunden hat, nämlich auf den Bauernhöfen, denn der Transport von Nahrungsmitteln war schwierig. Es war einfacher, dass die Bedürftigen selbst herumreisten, um in den Genuss der Zuwendungen zu kommen. Die Hausherren waren verpflichtet, das Essen des Gesindes, das in den üblichen Fastenzeiten eingespart wurde, den Armen zu geben. Das Gesinde, das jeweils für ein Jahr angestellt war, war zum Fasten für die Armen verpflichtet. 22 Sturla hatte diese Nahrungsmittel unrechtmäßig behalten. Er hatte es auch unterlassen, ein Fünftel des Viehs, das er im Herbst nicht schlachtete – „es waren zehn mal zehn an der Zahl“ –, als Steuer abzugeben. Wahrscheinlich handelte es sich dabei um Lämmer. Sturla wurde darüber hinaus für viel anderes beschuldigt, z. B. dass er falsche Angaben für die Zehntzahlung gemacht bzw. die Zahlung des Bischofszehnten unterlassen habe und sein Gesinde an Feiertagen habe arbeiten lassen. Er wurde auch der Wucherei und des Versäumens des pflichtgemäßen Kirchgangs für schuldig befunden. Für dieses Fehlverhalten und solche Missetaten wurde Sturla zu hohen Bußzahlungen verurteilt. 23 Das Urteil stellt fest, dass er gegen Gesetz und Tradition schwer verstoßen habe. Dies ist eine der wenigen Quellen, die Informationen über die Besteuerung auf den Bauernhöfen innerhalb der Hausgemeinschaft und über eine funktionierende Steuerkontrolle geben. Sehr schlecht war die Situation nicht sesshafter Bettler. Darüber gibt eine Zwölferweisung des Landrats („sýslumaður“) Ari Jónsson (?–1550) Auskunft, die im Jahre 1544 erlassen wurde. Alle Bedürftigen im Landkreis Vaðlaþing, die dort einen ansässigen Vater gehabt hatten, durften vier Umgänge im Bezirk (mehrere „hreppar“) pro Jahr in bestimmter Reihenfolge machen und an jedem Bauernhof um Verpflegung bitten. Diejenigen, die kein Recht in diesem Landkreis hatten, durften gemäß dieser Regelung nur zwei Umgänge machen. 24 Die Verfügung macht einen gesetzlichen Unterschied zwischen „einheimischen“ und „fremden“ Bettlern. Die einheimischen Bettler waren zur Verpflegung und Übernachtung berechtigt, wenn sie die richtige Reihenfolge einhielten. Auf der anderen Seite hatten die Bauern Angst vor fremden Landstreichern und wollten sie so schnell wie möglich loswerden. Dazu im Vergleich sei ein Beschluss des Allthings aus dem Jahre 1489 angeführt. Dort wird geregelt, dass die Bauern solche Personen nicht beherbergen oder anstellen müssen, über die sie nicht Bescheid wissen. 25 Gingen jemandem die Mittel aus, wurde zunächst nach seinen Verwandten geforscht, die gemäß dem Gesetz verpflichtet waren, ihn zu versorgen. Protestierte der Verwandte, war der Kreisvorsteher („hreppstjóri“) verpflichtet festzustellen, ob er dazu finanziell in der Lage war. Aufgrund ihres Amtes müssen die „hreppstjórar“ immer einen guten Überblick über die finanziellen Verhältnisse ihrer Gemeindemitglieder gehabt haben. Sicherlich kam es wegen derartiger Armenfürsorge oft zu Streitigkeiten zwischen den Verwandten und der „Hreppsobrigkeit“. Ein gutes Beispiel dafür ist der Streit um eine Kranke im Jahre 1494. Arnór Finnsson in Ljárskógar in Laxárdal wollte, dass Sturla Þórðarson seine Verwandte, Þóra Tumadóttir, die invalid war, zu versorgen habe. Sturla wurde zornig und schaffte Þóra mit einer Gruppe von Knechten auf die Hauswiese von Ljárskógar. Arnór wollte sie nicht übernehmen, und daher kam es zum bewaffneten Kampf, wobei beide Parteien Blessuren erlitten. 26 Aus diesem Ereignis ergaben sich einige Prozesse zwischen den beiden Verwandten. In den in dem Diplomatarium Islandicum aufgenommenen Regelungen finden sich Informationen über die Ordnung der Behandlung von Kranken und Unvermögenden. Nach den Gesetzen waren Zugehörigkeit zu Familie und Landkreis maßgeblich. Auf der anderen Seite war man versucht, sehr kranke Personen sowie Langzeitkranke abzuschieben, wie das Beispiel von Hallotta Hákonardóttir aus dem Jahr 1477 zeigt (s. unten). Ein weiteres gutes Beispiel über die durch einen Unvermögenden entstehenden Probleme ist in dem Urteil von Vallarlaug in Skagafjörður aus dem Jahr 1562 zu finden: Ein verwaistes Geschwisterpaar sollte der Verwandtschaft zugeordnet werden. Steinþór, der Junge, wurde Tumas Þorgilsson zugewiesen. Tumas verweigerte jedoch vorerst die Aufnahme, denn im Urteil wird vermerkt:
„Wenn der zuvor genannte Tumas behauptet, kein Geld zur Versorgung des oben genannten unvermögenden Kindes zu haben, verpflichten wir ihn dazu, sein Geld offen zu legen und verständige Männer schätzen zu lassen und darauf einen Schwur abzulegen, dass er nicht mehr Geld besitzt, als welches er vorgelegt hat, eher weniger. Wenn sich herausstellt, dass er kein Geld für die Versorgung dieses Kindes hat, verpflichten wir den oben genannten Tumas, dem Kind eine gesetzmäßige Versorgung zu verschaffen, indem er in der Verwandtschaft sucht, wo Geld vorhanden ist.“ 27 Tumas musste also einen Offenbarungseid leisten. Wenn die Obrigkeit einen Verwandten ausfindig gemacht hatte, den sie für vermögend genug hielt, den Unvermögenden zu versorgen, wurde dieser zu ihm gebracht. Von da an musste der Versorger selbst einen anderen Verwandten als Versorger ausfindig machen, wenn er selbst diese Bürde los werden wollte. Letztlich ist es Tumas gelungen, den unwillkommenen Verwandten los zu werden, und zwar als der Junge 15 Jahre alt wurde. Mit Hinweis auf § 1 des Thingfahrtgesetzes entschied ein Urteil aus dem Jahre 1559, ein Unvermögender habe das „Versorgungsvermögen“ zu verlassen, wenn er 15 Jahre alt, gesund und arbeitsfähig ist. 28 Es mag sein, dass in den Kommunen des Landes Streitigkeiten darüber entstanden, in welchem Maße arme Leute das Recht hatten, einen versorgungsberechtigten Verwandten, der nicht im „hreppur“ des Versorgers wohnhaft war, bei sich aufzunehmen. Eine Verfügung aus dem Jahr 1544 sieht vor, dass derjenige, der einen Verwandten durch Aufnahme in den hreppur einführen wollte, fünf Hunderte besitzen sowie schuldenfrei und auch anderer Versorgungspflichten ledig sein musste. 29 Mit diesen Maßnahmen hat man wohl kommunale Versorgungspflichten verhindern wollen, die dadurch entstanden, dass arme Leute ferne Verwandte bei sich aufnahmen. Die Gefahr bestand dann, dass solche Menschen mit ihren Familien und dem aufgenommenen außerkommunalen Armen die öffentliche Armenhilfe beanspruchten. Diese Beispiele belegen, dass die Gesetze zur Versorgung von Armen manchmal sehr streng, manchmal aber auch großzügiger waren; großenteils hing das mit der Ergiebigkeit der Ernte und der allgemeinen wirtschaftlichen Situation zusammen. Die Zehntgesetze und tradierte Regeln über Nahrungsmittelgaben und andere Dienste an die Schwachen trugen zu einem funktionierenden Steuersystem und zur Steuerkontrolle bei. Die Steuer in Form von Nahrungsmitteln beruhte zum Teil auf Regeln, die mit dem Fasten zusammenhingen. Die Menschen wussten über diese Regeln Bescheid und übten darüber auch Kontrolle aus. Weil die Steuer nicht so sehr in Geld, sondern hauptsächlich in Naturalien und Übernachtungen gezahlt wurde, musste der Armenzehnt auf den Höfen verteilt werden. Die Regeln, nach welchen die Fürsorgepflichten auf die Bauernhöfe verteilt wurden, sind in ihrer systematischen Gesamtheit nicht bekannt.
Hospiz-Höfe und Versorgungsbestimmungen in Testamenten, Inventaren und Gelübdebriefen
Die älteste Quelle im Diplomatarium Islandicum über soziale Maßnahmen von Privatpersonen im christlichen Geist ist eine Schenkung des Ehepaares Hallfríður und Tanni aus der Zeit um 1100. In der darauf bezogenen Urkunde bestimmten sie, dass die Hälfte des Grundbesitzes Bakki als Hospiz-Hof 30 verwendet werden soll. Ein Teil des Ertrages, den der Hof abwarf, sollte zur Verpflegung von Reisenden verwendet werden und auch dazu dienen, sie über den Fluss zu setzen, an dessen Ufer sich Bakki befand. Es handelt sich hier wohl um den Fluss Hvítá in Borgarfjörður. Zu diesem Hofteil gehörten zehn Kühe, sechzig Schafe und ein neues Boot. Der Hospiz-Bauer sollte „alle Leute verpflegen, die er für würdig und gut hielt.“ 31 Tanni behielt sich, so lange er lebte, die Aufsicht über den Hof vor. Nach seinem Tod sollte der Bischof in Skálholt über ihn verfügen, was bedeutet, dass der Hospiz-Hof aus dem Erbgut der Familie des Ehepaares ausgegliedert wurde und eine Stiftung unter der Aufsicht des Bischofs bleiben sollte. Dies war ein Novum im isländischen Besitzrecht, denn bisher konnte Grundbesitz nur natürlichen Personen gehören. Im 11. und 12. Jahrhundert wurden aber die Kirche, kirchliche Institutionen wie Klöster und humanitäre Einrichtungen wie Hospiz-Höfe rechtsfähig und zu Gutsund Grundbesitzern. Mit der Etablierung der Hospiz-Höfe wurden gezielt wirtschaftliche Grundlagen für die Armenfürsorge und andere gemeinschaftliche Bedürfnisse und Leistungen geschaffen. Den Hospiz-Höfen gehörte im Spätmittelalter schätzungsweise 1,2% des Grundbesitzes des Landes. 32 Das Ehepaar Hallfríður und Tanni unterstützte kirchliche Einrichtungen auch weiterhin großzügig. Sie schenkten die Hälfte des Hofes Hraun jener Kirche, die auf dem Hof errichtet wurde. Hinzu kamen Vieh, Bargeld und liturgisches Gerät. Diese Ausstattung der Kirche war ein rechtsfähiges Sondervermögen. In der Inventarliste heißt es, dass dort ein Priester und ein Diakon versorgt werden sollten. Auch sollte ein weiblicher Pflegling unterstützt werden. Wenn die Kirche keinen Diakon hatte, sollte zusätzlich ein männlicher Pflegling statt seiner versorgt werden. Hier wurde die kirchliche Armenfürsorge eingeleitet, die sich später weiter entwickeln sollte. Der Pächter sollte „jeden Menschen, den er für gut und würdig befand, eine Nacht beherbergen und verpflegen.“ 33 Dieselbe Quelle besagt, dass der Bischof in Skálholt, Þorlákur Runólfsson (1118–1133), den Zehnten von 14 Höfen dieser Kirche gegeben habe, wohl um die wirtschaftliche Grundlage der Armenfürsorge und anderer Leistungen, die hier erbracht wurden, zu stärken. Fürsorgebestimmungen für Arme kommen auch häufig in den Inventaren der Kirchen vor. In Keldunúpur war ein Hospiz-Hof mit „gänzlichem Gut und Nutzen“ Christus und dem Apostel Petrus gewidmet. Zu ihm gehörten vierzig Schafe und ein einjähriger kastrierter Widder, vierzehn Öre von sechs Ellen, ein Scheffel Korn oder ein halbes Vætt Nahrungsmittel. Auf diesem Hospiz-Hof sollte ein weiblicher Pflegling, „der sich anund ausziehen kann“, wohnen. Am Gründonnerstag oder am St. Peter sollte eine halbe Mark gewebten Wollstoffes bezahlt werden. 34 Hinzu kam der Priesterlohn. Ein Essen für einen Mann sollte am ersten Weihnachtstag, am Ostersonntag und am Pfingstsonntag ausgegeben werden. 35 „Die Milch des gesamten Viehs soll am Morgen von St. Peter verteilt werden. Jedes Frühjahr soll ein Lamm markiert werden, und Petrus soll es schützen, und man soll es im Herbst verschenken, wenn es von der Allmende zurückkommt. Dort sollen [außerdem] arme Leute und die, die mit Aufträgen unterwegs sind, verköstigt werden.“ 36 Es ist klar, dass ein Hospiz-Pächter durch den Betrieb kaum wohlhabend werden konnte. Die Hospiz-Höfe warfen selten viel ab, und die Abgabenund Versorgungspflichten waren erdrückend. Aber man kann von diesem Brief ableiten, wie die Finanzierung der Armenfürsorge gedacht war und ausgeführt wurde. Der Hospiz-Hof und sein Viehbestand waren die wirtschaftliche Grundlage sowohl für den Pächter und seine Familie als auch für die Versorgung der Armen und die Verpflegung der Reisenden. Der Ertrag von einem Hof hat kaum all die oben genannten Verpflichtungen decken können, besonders, wenn häufig Reisende kamen. Man darf annehmen, dass weitere finanzielle Unterstützungen dazu gehörten, auch wenn diese in den verfügbaren Quellen nicht erwähnt werden.
Im Diplomatarium Islandicum finden sich recht viele Stiftungsbriefe für Hospiz-Höfe ähnlichen Inhalts wie in der oben zitierten Urkunde. Häufig bestimmte der Stifter, dass der Arme aus seinem Clan stammen musste. Es gibt auch Belege, dass arme Leute einen Hospiz-Hof als Existenzgrundlage für sich und ihre Familien bekamen. 37 Der Gemeindevorsteher oder Aufseher über ein bestimmtes Kirchenvermögen sollte die Verwendung des Hospiz-Hofes bestimmen. Der Grundbesitz war die Hauptgrundlage der Wirtschaft, und wahrscheinlich kam es häufig vor, dass an die Höfe Armenfürsorgebestimmungen geknüpft waren. In einem Brief aus dem Jahre 1371 regelt Halldóra Þorvaldsdóttir ihre Proventpflicht an das Kloster Helgafell, wo sie als „Provent-Frau 38 “ ihren Lebensabend verbringen wollte. Sie hatte als Bezahlung für die Proventversorgung 4 Höfe à 10 Kuhwerte geleistet. An diese Höfe waren Bestimmungen über die Aufnahme von Armen geknüpft, die der Klostervorstand nachträglich zu ändern verlangte. Halldóra mußte diese Bestimmungen zurücknehmen 39. Ähnliche Bestimmungen zur Versorgung der Armen sind auch in Testamenten reicher Personen zu finden. Loftur Guttormsson der Reiche vererbte sein Vermögen an seine Söhne und an eine Verwandte und erließ strenge Bestimmungen über die Armenfürsorge gegenüber Verwandten. Folgendes wird vermerkt: „Item befehle ich Ormur, Skúli und Sumarliði, stets einen Unvermögenden aus dem Skarðsverjaclan, wer es am meisten braucht, in Staðarholt, Garpsdal und Vatnshorn, zu unterhalten. Derjenige soll den Armen unterhalten, der dieses Gut erbt. Ich befehle allen meinen gesetzmäßigen Erben, dass sie stets einen Unvermögenden auf allen Haupthöfen unterhalten sollen, also in Skarð, Flatey und Galtartungu. Diese sollen aus dem Skarðsclan sein. Ein Armer aus dem Möðruvellingaclan soll jeweils in Möðruvellir, Lögmannshlíð, Ásgarðsbrekku, Sjávarborg, Marstöðum und Ásgeirsá aufgenommen werden. Noch ein Armer aus dem Clan von Páll Þorvarðarson soll in Eiðar, Njarðvík und Ketilsstaðir sowie ein Armer aus dem Clan des Bauern Gísli in Mörk und Dalur unter Eyjafjöll aufgenommen werden. Ich ordne an, dass jedem von ihnen acht Ellen gewebter Wollstoff alle zwölf Monate zugeteilt werden. Ich befehle meinen gesetzmäßigen, im Testament genannten Erben, die Bestimmungen, die in meinem Testament enthalten sind, stets zu beachten und zu befolgen.“ 40
Möglicherweise sind solche Vermächtnisse eine Form des Entgegenkommens gegenüber fernen Verwandten, die nach dem Gesetz nicht erbberechtigt waren, aber Loftur nahe standen. Auf diese Weise konnte man die Folgen der starren Erbschaftsregeln mildern. Auch können solche Maßnahmen eine Belohnung des Häuptlings an seinen Gefolgsmann für alte Freundschaft und Gefolgschaft gewesen sein. Fürsorge und Großzügigkeit war auch ein Teil der Identität des mittelalterlichen Häuptlings. 41 Man kann davon ausgehen, dass Armenfürsorge häufiger stattgefunden hat als sie in Quellen überliefert ist. Die umfangreichste Überlieferung zur Armenfürsorge und zu den Hospiz-Höfen stammt aus dem Bezirk Skaftafellssýsla; dies ist sicherlich dem Zufall zu verdanken. Die Hospiz-Höfe waren wohl in anderen Landesteilen genauso verbreitet wie dort. Die Bestimmung über Versorgungspflichten gegenüber Armen, sowohl für längere Zeit als auch punktuell an großen Festtagen, sind besonders in Inventaren und Stiftungsurkunden von Kirchen und Hospiz-Höfen zu finden. 42 Ein gutes Beispiel über eine zeitlich begrenzte Armenversorgung vermittelt das Inventar der Kirche von Spákonufell. Dort findet sich folgendes: „Eine weibliche Arme, die derjenige, der dort [auf dem Hospiz-Hof] wohnt, nach seiner Wahl aufzunehmen hat, soll sich an St. Þorlák vor Weihnachten (23. Dezember) einfinden und soll über die Feiertage bleiben; ein zweites Mal am Gründonnerstag, um in der Osterwoche zu bleiben; ein drittes Mal zu Pfingsten und in der Pfingstwoche.“ 43 Es gibt Beispiele dafür, dass reiche Leute den Kirchen die Armenfürsorge mit der Bedingung finanzierten, dass ihre Verwandten in den Genuss derselben kämen. 44 In einem anderen Fall kaufte ein Mann einen Platz und die Pflege für einen Armen. 45 Aus den Inventaren der Kirchen zeigen sich Bestimmungen über die Gabe von lebensnotwendigen Gütern, insbesondere den Zehnt von Walen an Arme. Diese Inventare belegen, dass die Kirchen häufig das Recht auf einen gestrandeten Wal, das Jagdrecht auf Seehunde, das Recht auf Eierentnahme und andere Fangund Jagdrechte innehatten. Sie besaßen häufig auch Vieh. Zahlungen an Kirchen bestanden in der Regel aus Nahrungsmitteln und Häuten für Schuhe. 46 All dies konnte der Armenfürsorge zu Gute kommen. Aus Ás in der Gemeinde Holt ist z. B. die St. Olafs-Kuh überliefert, deren Milch den Armen gehörte. 47 Auch war es Sitte, ein Fünftel der Jagdbeute oder des Fischfangs, der an einem Feiertag gemacht wurde, an die Armen abzuführen. 48 Nach den Inventaren und ähnlichen Quellen wurden Nahrungsmittel und andere notwendige Objekte traditionell an hohen kirchlichen Festtagen, zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten, am Michaelitag und zu den Apostelfesten verteilt, letzteres insbesondere, wenn die betreffende Kirche einem der Apostel geweiht war. In den Inventaren gibt es sogar Beispiele dafür, dass auch Reparaturen an Brücken und Fähren aus dem kirchlichen Vermögen finanziert werden sollten. 49 Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass es weitere Formen der Armenfürsorge gegeben hat, auch wenn die Quellen sie nicht explizit benennen. Aus den im Diplomatarium Islandicum gedruckten Gelübde-Briefen geht hervor, dass die Menschen mehr Gottesdienste, stärkeres Fasten und größere Beiträge für die Armenfürsorge versprachen, wenn sie sich mit dem Allmächtigen versöhnen wollten. In einem solchen Brief aus Eyjafjörður aus dem Jahre 1477 versprechen die Aussteller nach ihrem Vermögen zu spenden, die Bauern jedoch nicht weniger als eine Elle. Männer ohne Hof und Grundbesitz („búlausir menn“), die aber mehr als 10 Hunderte besaßen, hatten ein „geschorenes Schafsfell“, diejenigen, die fünf Hunderte besaßen, eine Kalbshaut zu spenden. Diese Almosen sollten an einen Unvermögenden gehen, der „im Hause liegt“. Wahrscheinlich ist damit ein Kranker gemeint, der nicht in der Lage war, zwischen den Bauernhöfen zu wandern und sich daher nur auf ein und demselben Bauernhof aufhalten konnte. Am Festtag des seligen Guðmundur sollte jeder Einzelne des Hausgesindes 2 1/2 Mark Butter oder ein gleichwertiges Essen schenken. 50 In dieser Quelle wird von der Nahrungsmittelausteilung auf den Bauernhöfen an bestimmten kirchlichen Feiertagen ausgegangen. Als eine Mahlzeit wird 2 1/2 Mark Butter oder anderes gleichwertiges Essen bezeichnet. 51 In den Biskupa sögur (Bischofsviten) und Heilagra manna sögur (Heiligenviten) kann man eine Tradition im Zusammenhang mit Gelübden erkennen, die den Armen und auch der Ausübung des Gottesdienstes zu Gute kamen. In Sögu Þorláks biskups hinni elztu [Die älteste Saga des Bischofs Þorlák] ist von Gelübden an den heiligen Þorlákur die Rede. Ein Mann namens Þorbjörn in Grindavík versprach, fünf Arme zu versorgen, den Psalter fünfmal zu singen und Gott zu Ehren die Oratio „Deus, qui populo tuo“ zu lesen. 52 Ein weiteres Gelübde wird in derselben Quelle erwähnt: Ein Mann in Not versprach, dem Bischofsitz zu Skálholt ein Pferd zu leihen und der Kirche einen Balken zu stiften; der erste Seehund, der ins Netz ging, sollte unter die Armen verteilt werden 53. Häufig wurde gelobt, eine Mahlzeit an Arme in einer bestimmten Häufigkeit auszuteilen. Hinzu kam das Versprechen, einer bestimmten Kirche Wachs und gewebten Wollstoff zu stiften.
Die Armenfürsorge der Bischöfe
Da die Bischöfe gemäß kanonischem Recht die Pflicht hatten, sich um die Armen zu kümmern, muss sich an den beiden isländischen Bischofssitzen immer eine größere Zahl von Armen aufgehalten haben. In Hungrvaka wird erzählt, dass Bischof Ísleifur (Amtszeit 1056–1080) „keine wirtschaftlichen Vorteile von seinem Bischofsitz hatte, denn der Ertrag war klein und es gab immer viele Gäste; die Bewirtschaftung gestaltete sich schwierig.“ 54 Mit der Einführung des Zehnten verbesserte sich die Situation, denn ein Viertel des Zehnten, „der in gewebtem Wollstoff, in Fellen, vararfeldir 55, in Lammfellen, in Gold oder in gebranntem Silber“ geleistet werden musste, floss an die Bischofsitze. 56 Der Bischofzehnt musste am Donnerstag bis zur vierten Sommerwoche gezahlt werden. Den oben genannten Regeln über die Fürsorgepflicht der Bischöfe gegenüber den Armen entsprechend muss der Bischofzehnt auch der Fürsorge an den Bischofsitzen zu Gute gekommen sein. Zusammen mit Bischof Þorlákur Runólfsson in Skálholt (Amtszeit 1118– 1133) lebte der Priester Tjörvi Böðvarsson, „ein großartiger Mann“, wie in der Hungrvaka vermerkt wird. Er arbeitete ständig: Entweder sang er den Psalter, oder unterrichtete, schrieb, las, oder er kümmerte sich „um die Angelegenheiten der Menschen, die zu ihm kamen und seinen Rat suchten.“ Zu den Armen war er freigiebig, aber sparsam im Umgang mit den Bauern. Nie sparte er aber das Geld für notwendige und nützliche Arbeiten. 57 Tjörvi war wohl der Almosenmeister des Bischofsitzes in Skálholt. Er hat offenbar so sorgfältig seines Amtes gewaltet, dass er in Hungrvaka verewigt wurde.
Über den späteren Nachfolger des Bischofs Þorlákur Runólfsson in Skálholt Bischof Klængur Þorsteinsson (Amtszeit 1152–1176) heißt es, dass „er edelmütig und großzügig gegenüber seinen Freunden und mildtätig und freigiebig gegenüber armen Leuten war.“ 58 Klængur war offenkundig ein Häuptling, wie er in den Sagas steht; er pflegte seine Verwandtschafts- und Freundesbande und vermehrte dabei seinen sozialen und politischen Einfluss. Die bischöfliche Wirtschaft benötigte viele Ressourcen, denn auf dem Bischofsitz gab es viel Gesinde, und die Gastfreundschaft war kostspielig. Klængur ließ eine Kirche bauen und belebte damit die Wirtschaft im Bistum. Seine Zeitgenossen waren von seiner Tatkraft so begeistert, dass der Verfasser von Hungrvaka meint, seine Großzügigkeit werde in Erinnerung bleiben, solange Island von Menschen bewohnt werde. Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass in der Amtszeit Bischof Klængurs der Skálholter Bischofsitz eine wirtschaftliche Triebkraft und ein wichtiger Arbeitgeber geworden war. Sein Nachfolger Þorlákur Þórhallsson (Amtszeit 1178–1193), auch genannt der heilige Þorlákur, bemühte sich, die wirtschaftliche Grundlage des Skálholter Bischofsitzes weiter zu stärken und berief tüchtige Vorsteher, „damit er selbst von diesen Pflichten befreit sein konnte.“ 59 Er nahm seine Rolle als Vater der Armen sehr ernst, und in seiner Vita wird berichtet: „Er pflegte sehr die Liebe zu armen Menschen, er schenkte Frierenden Kleidung und fütterte die Hungernden. Es war deutlich, dass er selten vergaß, dass er am jüngsten Tag Rechenschaft geben und sich als Hirte dafür verantworten muss, wie die Armen in diesem Leben behandelt wurden.“ 60 Der Titel „Vater der Armen“ hat sich schon im 12. Jahrhundert verfestigt, und die Armenfürsorge war in den Augen der Isländer ein Teil des Bischofsamtes geworden. Dieser Titel wurde dann auch dem heiligen Jón Ögmundsson, dem Bischof von Hólar (Amtszeit 1106–1121), zugesprochen. Von ihm wird berichtet: „Er war ein wahrer Vater aller Armen. Er tröstete Witwen und Waisen, und keiner kam so trauerbeladen zu ihm, dass er ihn nicht in der einen oder anderen Weise trösten konnte.“ 61 Obwohl die Biskupa sögur viele übliche Topoi der Heiligenviten enthalten, darf man deren Beschreibung über die Natur des Bischofsamtes und der Maßnahmen, die zur Lösung der Probleme der Armen eingesetzt wurden, durchaus Glauben schenken. Und sicher ist, dass die zwei letztgenannten Bischöfe auf Grund ihrer Liebe zu den Armen und deren Geschäftstüchtigkeit so berühmt wurden, dass sie in den Stand der Seligen aufgenommen wurden.
Die Liebe Bischof Guðmundur Arasons in Hólar (Amtszeit 1203–1237), der den Beinamen „der Gute“ bekam, zu den Armen und Schutzlosen stand in keinem Verhältnis zu den materiellen Gütern, die zur Verfügung standen. So sehr identifizierte er sich nach der Vita mit seinen armen Gefolgsleuten, dass er derentwegen in Streit mit seinen mächtigen Verwandten in Skagafjörður geriet. Dies endete mit einer Katastrophe. Es sieht so aus, als ob Guðmundur weder wirtschaftliche Voraussicht noch diplomatisches Geschick im Umgang mit den wohlhabenden und steuerfähigen Mitgliedern der Gesellschaft besessen hat. Möglicherweise stand er unter dem geistigen Einfluss der Bettelorden, die sich zu dieser Zeit in den Städten des Kontinents etablierten. In seiner Vita wird nebenbei erwähnt, wie die Nahrungsmittel verteilt wurden. Bischof Guðmundur wollte den Armen dreimal pro Tag Essen geben, während sein naher Verwandter Kolbeinn, der dem Gästehaus vorstand, nur einmal pro Tag Essen austeilen ließ. Diese Sparsamkeit führte zum Streit zwischen den beiden 62. Aufgrund der Mildtätigkeit Bischof Guðmundurs hatte sich eine große Schar in Hólar angesammelt, und die Bauern fürchteten Gewalttätigkeiten von diesen Leuten, wenn die Nahrungsmittel ausgingen. Wenn es Guðmundurs Absicht gewesen war, den Bischofssitz zu Hólar in ein Armenhospital umzuwandeln, ist ihm dies nicht gelungen. Seine Gefolgsleute wurden von Hólar verjagt, und über ihr weiteres Schicksal wissen wir nichts. Aus einem Streit zwischen Bischof Auðun dem Roten und dem Priester Snjólfur in Grenjaðarstaður darf man schließen, dass die Bischöfe die Versorgung minderbemittelter Priester mitbestimmen wollten. Der Sachverhalt war folgender: Snjólfur lehnte es ab, einen Priester aufzunehmen, den ihm der Bischof zugewiesen hatte. Der Bischof ließ darauf durch Eid belegen, dass Grenjaðarstaður verpflichtet war, sieben Priester zu beschäftigen. 63 Der Priester Snjólfur muss jedoch gute Argumente für seine Sache gehabt haben, denn hinreichende Arbeit für so viele Priester hat es in Grenjaðarstaður wohl kaum gegeben. Der Streit eskalierte, und der Bischof belegte Snjólfur mit einem Bann. Daraufhin flüchtete Snjólfur nach Norwegen. In der Geschichte von Bischof Laurentius Kálfsson in Hólar (Amtszeit 1324 - 1331) wird über die Organisation der Armenfürsorge folgendes berichtet: „Es ist nicht zu vergessen, sondern soll guten Menschen kundgetan werden, wie viele und gute Almosen er [Laurentius] vom bischöflichen Gut in Hólar hat verteilen lassen, als er Bischof war. Alle Strafgelder, die in der Propstei einkamen, verschenkte er an Arme, an diejenigen, die es am meisten brauchten, besonders an solche, die im Hause lagen, an Aussätzige, an Blinde und die, die schwerstkrank waren. Um die Propstei zu betreiben, berief er Priester, zuerst Páll Þorsteinsson, dann aber Björn Ófeigsson. Der Bischof bestimmte selbst deren Lohn für ihre Mühe. So war es all seine Lebtage. Vielen Armen wurden geholfen, und alle haben ihr Schärflein gutwillig beigetragen. Er befahl, dass in Hólar und auf den bischöflichen Gütern zwölf Bettler wohnen sollten. Sie wurden mit Kleidung und Essen versorgt. Während der Fastenzeit wurden fünf Arme im Hause aufgenommen. Sie blieben bis über Ostern. Auf Michaelis im Herbst hatte der bischöfliche Vorsteher zwanzig Hunderte gewebten Wollstoffes zuzumessen. Diese sollten den Armen für den Winter bis über die Pfingsten gegeben werden. Der Almosenmeister hatte dies unter die Armen zu verteilen, und zwar an die, die er am bedürftigsten hielt, oder an jene, die der Bischof zu ihm schickte. Zu dieser Arbeit wurde ein tugendreicher Mann bestimmt, Þorsteinn Þorleifsson. Die gesamte Einnahme, die jährlich in Form vom gewebtem Wollstoff an den Bischofssitz geleistet wurde, ließ er in seine Räume tragen und unter die Armen verteilen.“ 64 Bischof Laurentius vergaß aber sein Personal und seine Klientel nicht. In seiner Vita wird dazu berichtet: „Er ließ stets ein großzügiges Weihnachtsfest für seine Priester und die kirchlichen Würdenträger, die Proventleute, Verwalter und die Haushälterin und für das ganze Gesinde ausrichten, damit alle genug Freude hatten.“ 65 Auch wenn man davon ausgehen kann, dass der Verfasser der Vita seinen Helden in bestem Lichte erscheinen lassen will, so darf man dennoch annehmen, dass das Verhalten des Bischofs den Erwartungen der damaligen Zeit entsprach. Weiterhin muß an dieser Stelle bemerkt werden, dass Lárentíus saga keine Heiligenvita ist. Der Verfasser, Einar Hafliðason war ein Zeitgenosse des Bischofs Laurentius und stand in dessen Diensten. Bei der Abfassung seiner Biographie hatte er Zugang zum bischöflichen Archiv in Hólar. 66 An den Bischofssitzen, aber auch in den Klöstern war ein Almosenmeister für die armen Gäste und herumwandernde Bettler zuständig, wie es auch auf dem Kontinent Sitte war. An hohen Festen wurden Nahrungsmittel sowie Vieh und Häute für Schuhe unter die Armen verteilt. Solche Maßnahmen haben den Bauernfamilien wohl ihre Aufgabe erleichtert, die sich ebenfalls um die Armen und Herumstreunenden zu kümmern hatten. An den Festen der Bischöfe Guðmundur des Guten und Jón Ögmundsson ließ Bischof Jón Arason (Amtszeit 1524–1550) ebenfalls zwanzig Hunderte verteilen. Dabei wird er sich wohl an die alte Tradition angelehnt haben. Als Bischof Jón auf seine Hinrichtung wartete, schickte er eine Botschaft nach Hólar und forderte seine Verwalter auf, 60 Kuhwerte unter die Armen verteilen. Das waren 60 „vættir“ Butter (ca 2040 kg.) 1200 Fische, 18 „Fettkegel“, 8 Bahnen gewebten Wollstoffes und 10 Häute. 67 Wahrscheinlich wurden ähnliche Mengen an Nahrungsmitteln und Kleidung auf dem Bischofssitz in Skálholt verteilt, denn dem dortigen Bischof Ögmundur Pálsson (Amtszeit 1521–1540) wurde nachgesagt, dass er „erstaunlich freigiebig an Geld und Nahrung“ 68 gewesen sei. Die Versorgung von alten und armen Priestern stand auf der Prioritätenliste der kirchlichen Führung wohl ganz oben. Davon wird in der Laurentius-Geschichte berichtet. Bischof Laurentius hatte, sozial engagiert, ein Priesterhospiz am Kvíabekk errichten lassen, damit alte und kranke Priester nicht den Bettelstab in die Hand nehmen mussten. Die finanzielle Ausstattung des Hospizes war durchaus solide. So wurde etwa jeder Priester im Bistum verpflichtet, 3 ½ Mark an dasselbe zu entrichten. Außerdem wurden für alle Zukunft die Bauern in Ólafsfjörður und Fljót verpflichtet, für das Hospiz fünfzig Lämmer großzuziehen. Darüber hinaus stellte Laurentius Bußgelder zur Verfügung 69. Ein zweites Hospiz gab es in Gaulverjabær in Flói. 70 Wie sehr die Armenfürsorge im Zentrum bischöflichen Wirkens stand, kann man an den Wundern sehen, die verstorbenen Bischöfen zugeschrieben wurden. Vom seligen Bischof Þorlákur wird die Rettung einer Frau aus einer verzweifelten Lage berichtet. Gleichzeitig erfährt man, wie es um eine schwerstkranke Bettlerin bestellt war. In der Saga Þorláks biskups hin ýngsta [Die jüngste Geschichte über den Bischof Þorlákur] wird beschrieben, dass eine arme Frau namens Álfheiður am Bein erkrankte, so dass sie nicht mehr arbeitsfähig war: „Eine Zeitweile wanderte sie mühevoll von Haus zu Haus. Bei der Nässe und beim Überqueren von Bächen wurde die Wunde noch schlimmer... Schließlich legte sie sich auf dem Bauernhof Þorvaldsstaðir nieder, und sie schien aus Hunger, Beinwunden und Atemnot dem Tode geweiht, denn sie hatte sich lange Zeit stöhnend und ächzend zwischen den Bauernhöfen auf allen Vieren bewegt.“ 71 Am Festtag des heiligen Þorlákur konnte sie nicht mehr. Da im Land Not herrschte und viele starben, wollte man ihr keine Hilfe leisten. Offensichtlich waren die Bauersleute nicht in der Lage, eine hilflose Kranke bei sich aufzunehmen. In dieser Heiligengeschichte kam der selige Bischof Þorlákur und erlöste Álfheiður aus ihrer Not. Es spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle, ob Álfheiður eine historische Person ist, denn die Geschichte beschreibt auch allgemein den Leidensweg einer Kranken im Mittelalter, die nicht in der Lage war, sich selbst zu helfen. Die Funktion der Bischofsgüter, subsidiär zu den Familien Hilfe zu leisten, zeigt das Beispiel von Hallotta aus dem Jahre 1477 deutlich. Sie lebte auf einem Hof in Húnaþing und war gesundheitlich völlig am Ende. Björn, der Bauer, wählte den Ausweg, die Kranke auf den Hof Flugumýri in Skagafjörður zu transportieren, der zum Bischofsitz Hólar gehörte. Dort verließ er sie. Die Verwalter des Bistums in Hólar sahen darin einen Verstoß gegen die Kirche. Björn wurde verurteilt, den Aufenthalt der Frau in Flugumýri und obendrein Buße für seine Unverschämtheit zu zahlen. Er wurde dazu verpflichtet, Hallotta wieder nach Húnaþing zu transportieren 72. Dass der Bauer Björn die Kranke auf ein bischöfliches Gut transportiert hatte, ist nur plausibel, falls die Kirche und ihre Institutionen in der Regel den Notnagel dargestellt haben, wenn es um die Pflege Langzeitkranker ging, welche die Kräfte durchschnittlicher Haushalte überschritt. Für derartige Fälle gab es sicherlich Regeln, die Bauer Björn offensichtlich nicht beachtet hatte. Es kann durchaus sein, dass er vermögend genug war und seine Versorgungspflichten gegenüber Hallotta zu eindeutig waren, als dass die Domkirche in Hólar ihm Unterstützung gewährte. Ein weiteres Beispiel dafür, wie sehr den Führungskräften der mittelalterlichen Gesellschaft an der Erfüllung ihrer karitativen Pflichten an Armen und Kranken lag, liefert das Stiftungsstatut der Hospize an der Allerheiligenkirche und der Kirche der heiligen Katrin in Vogsbotn im norwegischen Bergen aus dem Jahre 1276. König Magnús Hákonarson (Amtszeit 1263–1280), Bischof Áskatinn, Abt Eiríkur zu Munklífi und die Chorherren der Christkirche riefen folgendes großzügige Engagement ins Leben: An der Allerheiligenkirche sollten dreißig Betten für Männer und an der Kirche der heiligen Katrin sollten zwanzig Betten für Frauen zur Verfügung stehen. Es war strengstens untersagt, bezahlende Proventleute aufzunehmen; diese Hospitäler waren offensichtlich dem gemeinen Manne gewidmet. Darüber hinaus finden sich in dieser Urkunde genaue Bestimmungen für die Verpflegung der Kranken, Gehalt und Entlohnung der Hospizgeistlichen und die Umgangsformen des Personals. 73 Das Statut belegt die Tradition, die im norwegischen Staat und dem Erzbistum Nidaros aufrecht erhalten wurde. Könige und Bischöfe wurden auf Gebieten der Armenfürsorge und des Sozialwesens initiativ. Jene Situation zeigt sich auch wichtig für Island und erlegte wohlhabenderen Personen, besonders den führenden Geistlichen, Pflichten auf. Über Hospitäler für das gemeine Volk berichten die isländischen Quellen nichts mit Ausnahme jenes Hospitals, das auf Initiative von Bischof Ögmundur in Skálholt errichtet wurde. Im Jahre 1525 holte dieser Bischof den deutschen Arzt Lazarus Mattheusson nach Island. Er stellte ihm den Hof Skáney zur Verfügung, wo er Kranke für geringes Entgelt behandeln sollte. Die Medikamente sollte der Arzt selbst bereitstellen. Da zu dieser Zeit in Island die Syphilis wütete, betrachtete es Bischof Ögmundur offensichtlich als seine Pflicht, die Krankheit zu bekämpfen und ein Hospital zu errichten. 74 Unwahrscheinlich ist, dass der landwirtschaftliche Betrieb von Lazarus in Skáney das Hospital finanzieren konnte; es muss andere Einkünfte oder Zuschüsse gegeben haben.
Das soziale Engagement der Klöster
Die isländischen Klöster hatten vielfältige Aufgaben, insbesondere auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Äbte und Äbtissinnen zählten zur führenden Schicht des Landes und verwalteten einen ausgedehnten Grundbesitz. Innerhalb des Klosters besaßen sie bischöfliche Disziplinargewalt. Leider sind die Klosterarchive in Island schlecht erhalten, 75 und man muss daher versuchen, mit aller gebotenen Vorsicht anhand der Regeln und Traditionen der Armenfürsorge am Kontinent auf den Beitrag der isländischen Klöster zu schließen. Am Ende des Mittelalters gab es in Island neun Klöster, sieben Mönchsund zwei Nonnengemeinschaften. Die Zahl der Konventualen war im Spätmittelalter jedoch eher niedrig. In einem Register, das Superintendent Gizur Einarsson in Skálholt im Jahre 1542 anfertigen ließ, heißt es, dass es im ganzen Bistum Skálholt achtzehn Mönche und sieben Nonnen gegeben habe. 76 Die Klosterinsassen, die zu höheren Weihen und Ämtern gelangten, stammten aus begüterten und einflussreichen Familien. Man darf annehmen, dass in den isländischen Klöstern außer Mönchen und Nonnen auch eine Anzahl von Laienbrüdern und Laienschwestern lebte. 77 Einige der isländischen Klöster waren reich an Landbesitz, z. B. besaß das Kloster Helgafell zur Zeit der Reformation 120 Höfe, das Kloster in Viðey 95, das Kloster in Þykkvibær 55, das in Skriða 40, das in Möðruvellir 55, das in Munkaþverá 61 und das Kloster in Þingeyrar 74 Höfe. Die beiden Nonnenklöster waren deutlich weniger vermögend: Das Kloster in Reynistaður besaß bei der Reformation 41 und das Kloster in Kirkjubær 39 Höfe. 78 Insgesamt betrug dieser Landbesitz der Klöster 13 % des gesamten Landbesitzes in Island. 79 Man darf davon ausgehen, dass die Erträge nicht nur dazu verwendet wurden, einige wenige Mönche und Nonnen und deren jeweiliges Personal zu unterhalten. Hinzu kam, dass Abgaben meistens in Nahrungsmitteln geleistet wurden, die nicht lange haltbar waren; sie mussten entweder verkauft oder verteilt werden. Den Klosterunterlagen ist zu entnehmen, dass dort auch Unterricht stattgefunden hat, denn es gibt entsprechende Verträge zwischen der Klosterleitung und den Eltern oder Vormündern von Kindern oder Jugendlichen. 80 In den isländischen Klöstern wurde Handwerk betrieben, wie Weben und die Anfertigung von Wandteppichen und die Herstellung von Büchern. 81 Es liegt auf der Hand, dass bei der dort praktizierten Arbeitsteilung auch die Arbeitskraft von körperlich schwachen Menschen, die in einem anderen sozialen Zusammenhang zur Last fielen, zum Einsatz kommen konnte. Mitunter konnten die Klöster zu versorgenden Menschen Schutz gewähren und eine zeitlich begrenzte Existenznot ihrer Klienten lindern. In Ritgjörð von Jón Gizurarson wird erzählt, dass Abt Sigvarður in Þykkvabær Gizur Einarsson, den späteren Superintendenten in Skálholt (1540/42–1548), aufgenommen hatte, als ihm niemand Schutz gewähren wollte. 82 Gizurs Tante, Äbtissin Halldóra von Kirkjubær, nahm eine Frau in ihrem Kloster auf, deren Ehemann sie übel verprügelt hatte. Ihr Neffe, der Superintendent, ermahnte sie daraufhin, die Frau nach Hause zurückzuschicken, da häusliche Gewalt kein Anlass zur Scheidung sei. 83 Es gab jedoch die Tradition und das allgemeine Anerkennen des Kirchenasyls für Verfolgte. In diesem Fall stützte sich Äbtissin Halldóra darauf, was das einzige Beispiel für die Rolle der isländischen Nonnenklöster als Asyl für Frauen darstellt. Wenn man von der europäischen Klostertradition der Mildtätigkeit gegenüber Armen ausgeht, darf angenommen werden, dass auch in den isländischen Klöstern arme Leute bewirtet wurden. In einem auf Plattdeutsch verfassten Brief, den Kaufleute, Bürger und Kapitäne in Hamburg im Jahre 1540 an den Dänenkönig richteten, wird erwähnt, dass im Kloster zu Viðey täglich 40 Arme verköstigt wurden. 84 Diese 40 Armen sind eine beachtliche Gruppe, auch wenn es sich bei dieser Zahl vielleicht auch um Proventleute handelte, die für ihre Altersfürsorge schon bezahlt hatten. Im französischen Kloster Cluny wurden täglich 72 Arme verköstigt. Hinzu kamen wandernde Bettler. 85 Man darf davon ausgehen, dass sich der großzügige Beitrag des Klosters Viðey zur Armenfürsorge auf eine Tradition gestützt hat, und die anderen Klöster Armenfürsorge in ähnlichem Umfang gemäß ihrem Vermögen betrieben haben, auch wenn die Quellen darüber schweigen. In der reformatorischen Kirchenordinanz von 1537 werden Klosterleute und damit Klöster indirekt und nur kurz behandelt. Im Zuge der Reformation kamen die klösterlichen Besitztümer an den König. Diesen Besitz überließ er für ein geringes Entgelt seinen Gefolgsleuten. Das erwirtschaftete Geld fand nicht in demselben Maße wie früher den Weg in die Gesellschaft, diente aber den treuen Freunden und Gehilfen des Königs als finanzielle Basis. Interessanterweise wird die Niederlegung der Klöster nicht erwähnt, sondern es wird den Mönchen und Nonnen erlaubt, ihre Klöster zu verlassen, wenn das Klosterleben ihrem Gewissen widerstreiten sollte. Dem Text ist zu entnehmen, dass die Klosterleute als Sozialfälle angesehen wurden, die versorgt werden müssten, wenn sie weiter in ihren Klöstern bleiben wollten, was bei der Überführung deren Besitzes an den König auch nahe liegt. Die Nonnen werden ermahnt, „ihrer Priorin, Vorstandsfrau und Äbtissin gehorsam zu sein“, und sie werden gewarnt, im Lande herumzureisen, sowie vor Trinkerei oder unziemlichem Umgang mit Männern. Sollten sie ihr Kloster verlassen wollen, stand ihnen dies frei, falls ihre Versorgung gesichert war, und sie durften mit Einverständnis ihrer männlichen Verwandten oder Freunde heiraten. 86 Wahrscheinlich sind hier auch Bettelmönche und Bettelnonnen gemeint, gegen die sich die Reformatoren entschieden wandten. Da die Bettelorden in Island nie Fuß fassen konnten, trafen diese Artikel der Kirchenordinanz auf ein Klosterleben, das ganz anderer Natur war und welches in der isländischen Gesellschaft eine weitaus größere und wichtigere Rolle gespielt hatte, als die Kirchenordinanz Christians III. es unterstellte.
Reformation und Neuordnung der Königsmacht
Die Grundherrschaft der Bischofssitze und deren wirtschaftliches Engagement, das sich sogar nach Norwegen ausdehnte, hatten den isländischen Bischöfen die wirtschaftliche Führung im Lande gesichert. In Island war die Stellung der letzten katholischen Bischöfe in vielerlei Hinsicht mit der Stellung der katholischen Kirchenfürsten in Deutschland vergleichbar. 87 Der politische Paradigmenwechsel, der in Dänemark im Jahre 1537 bei der Machtübernahme Christians III. stattfand, hatte in den folgenden Jahrzehnten tiefgreifende Folgen für Island. Zu diesem Zeitpunkt fand eine Verfassungsänderung in Richtung zum zentralistischen Staat statt, die auch das Sozialwesen und die Wirtschaft des Landes gründlich veränderte. Die Kirchenordinanz Christians III. wurde die Grundlage einer Kirchenordnung, die das wirtschaftliche und politische Fundament der Macht der isländischen Bischöfe zum Verschwinden brachte. 88 Die Rolle und das Aufgabengebiet der lutherischen Superintendenten wurden ganz anders definiert als die Rolle ihrer katholischen Vorgänger. Sie waren nicht in demselben Maße die „Väter der Armen“, sondern nach der Bedeutung des Wortes „Superintendent“, Aufseher. Der Teil des Zehnten, der traditionell den Bischöfen zustand, wurde vom König beansprucht und eingezogen. Die Kirchenordinanz war ein Gesetz, das Christian III. mit militärischer Macht einseitig durchsetzte, auch wenn es im Vorwort heißt, dass der König viele „Mithelfer“ zu Rate gezogen habe. 89 Zusammen mit dem Rezess von 1536 ist die Kirchenordinanz die Verfassung, die lange Zeit dem reformierten dänischen Staat die Form gab. 90 Die Reformatoren auf dem Kontinent hatten einiges an der katholischen Armenfürsorge auszusetzen, u. a. dass sie durch ihren Lobgesang auf die Armut und den Bettler die Faulheit und Tagedieberei fördere. Darüber hinaus war viel die Rede von Diebstahl und Korruption in den Armenhospitälern der Kirche. Die Reformatoren meinten, die für die Armenfürsorge zur Verfügung stehenden Mittel seien ausreichend, nur unterscheide man nicht zwischen den wirklich Armen und denen, die arbeiten könnten. Auch war es ihnen ein Dorn im Auge, dass den Laien die Führung und der Betrieb der karitativen Einrichtungen verwehrt wurde. 91 Der Tragbalken der reformierten Armenfürsorge waren die städtischen Behörden. Über die Organisation der Armenfürsorge steht in der Kirchenordinanz folgendes: „Daher soll jeder Bischof in seinem Stift mit unserem Lehnsmann, den Pröpsten, Predigern und dem Rat jeder Stadt einen allgemeinen Almosenkasten für die Armen einrichten, in welchen alles das gesammelt wird, was christliche Leute im Namen Gottes spenden, ob Testamentsgaben oder Synodengeld, Geldkollekten an Feiertagen, Gaben von Gesellschaften oder Gilden, Seelgerät und aller Grundbesitz, der den Armen vermacht worden ist. Auch herrenloses Gut soll an die Armen gehen. Die Prediger sollten die Menschen zur Freigiebigkeit ermahnen, so dass sie Almosen an die Armen spenden, die sie früher zum guten Zwecke, aber in einer falschen und irre geleitenden Ansicht für Messen, Mönchsgesang, für Ablassbriefe, Pilgerfahrten und für die Seelen der Toten sowie für manch andere solche Irrlehren zu spenden pflegten.“ 92 Dem Superintendenten wurde angeraten, in Übereinkunft mit dem Lehnsmann, dem Propst und den Pfarrern einige tugendreiche Honoratioren, die als „Vormünder, Vorstandsleute und Diener der Armen“ fungieren sollten, mit der Verwaltung zu beauftragen. Ein besonderes Kapitel handelt von den Hospitälern, deren Errichtung und Betrieb als Hauptbeitrag zur Linderung des Loses der Armen angesehen wurde. Am Anfang des Kapitels wird der Wille des Königs bekräftigt, dass die Besitztümer, die zur Armenfürsorge gestiftet worden waren, ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt werden. Dieser Satz deutet darauf hin, dass sich vorher habgierige Leute unrechtmäßig solche Stiftungen angeeignet hatten, wogegen sich die Kirche, auch auf dem Festland, immer wieder zur Wehr setzen musste. Dann wird bestimmt, dass bei solchen Institutionen gute Vorstände bestellt werden, welche die „Rente einsammeln und solide Rechenschaft ablegen.“ Die Angestellten des Spitals sollten ihren Lohn aus dem oben erwähnten Almosenkasten beziehen. Die Aufsicht über den Betrieb lag in den Händen des Gemeindepfarrers. In einem Abschnitt wird die Ausstattung des Hospitals beschrieben: „Sowohl das Zimmer, als auch das Bettzeug, das Tafelgeschirr, z. B. Schalen und Teller, und alles andere, was da gebraucht wird, soll sorgfältig ausgestattet sein. Es wird den jeweiligen Kranken je nach deren Krankheit zugeteilt, insbesondere, weil befürchtet wird, dass die Krankheiten so beschaffen sind, dass sie jeder vom anderen empfängt. Daher dürfen nicht viele durch den Umgang mit einigen wenigen von derselben Krankheit infiziert werden. Die Ärzte in den Städten sollen ihr Bestes tun, die Kranken zu heilen, soweit die Heilung möglich ist, z. B. diejenigen, die an Syphilis erkrankt sind. Für diese Mühsal sollen die Ärzte ihr Gehalt bekommen.“ 93 Betrachtet man die vorangegangenen Anordnungen über die Organisation der Armenfürsorge und Krankenpflege für Island, ist diese Gesetzgebung geradezu zukunftsweisend, war jedoch in der isländischen Wirklichkeit des 16. Jahrhunderts wohl kaum durchführbar. Die Kirchenordinanz Christians III. war auf städtische Kommunen zugeschnitten, 94 wo sich Geld als Zahlungsmittel etabliert hatte. Diese Organisation war in Island unpraktikabel, da es dort Städte nicht einmal im Ansatz gab und geschlagene Münzen selten waren. Dennoch machten die führenden Männer des Landes Anstalten, die neuen Gesetze umzusetzen. Im sogenannten Bessastaðarrezess von 1555 schlugen sie vor, vier Armenhospitäler, eines in jedem Landesviertel, zu errichten, stießen dabei aber bei der königlichen Verwaltung auf wenig Resonanz. Im Jahre 1556 kam ein Schreiben des Königs, aus dem die nachfolgende Passage stammt:
„Es ist die Ansicht der königlichen Majestät, dass in Island keine Hospitäler zu errichten sind, solange die Armen im Lande herumziehen und ihre Nahrung dort suchen, wo sie sie am besten finden...“ 95 Dieser lapidaren Feststellung kann man entnehmen, dass die dänische Obrigkeit die Organisation der Armenfürsorge in Island so gut fand, dass sie keinen dringenden Anlass sah, die einschlägigen Bestimmungen der Kirchenordinanz zu realisieren, zumal der Bau und der Betrieb der Armenhospitäler Geld gekostet hätten, das die Obrigkeit nicht gewillt war, für soziale Aufgaben bereitzustellen. Andere Aufgabengebiete, wie z. B. die Gerichtsbarkeit, rangierten höher auf der Prioritätenliste. Die isländischen Bauernfamilien waren die Institutionen, die durch die unmittelbare Bereitstellung des Armenzehnten die Armenfürsorge auch nach der Reformation bis in das 20. Jahrhundert gewährleistet haben. Ein Brief von zwölf Geistlichen im Bistum Hólar zeigt, dass schon in der Amtszeit Ólafur Hjaltasons (1552–1569) auf dem Bischofssitz in Hólar eine Krisensituation eingetreten war, als im Notwinter von 1557 die Armen in Scharen dorthin kamen, in der Hoffnung, Linderung ihrer Not zu erhalten. Es heißt: „In seinem Stift im Nordland ist sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Fischerei große Not und Kälte. Die Menschen sterben fast vor Hunger und Armut. Auch das Vieh verendet in Frost und Schnee. Arme Leute sterben aus Mangel an Kleidung, so dass er [Ólafur] das Stift kaum erhalten kann.“ 96 Die Geistlichen schlugen vor, dass der Superintendent den traditionellen Bischofszehnt behalten dürfe und diesen nach altem Brauch und der Notdurft des Landes entsprechend einsetze und verteile.“ 97 Zu dieser Zeit war der Bischofszehnt schon dem König zugeschlagen worden, und an den Bischofssitzen war wenig Hilfe zu erwarten. Die Quelle zeigt, dass die isländische Lebensgestaltung eine neue Dimension erhalten hatte; und diese war verbunden mit dem vollkommenen Unvermögen der Kirchenführer, eine akute Hungersnot zu lindern, denn das kirchliche Wirtschaftssystem und das kirchliche Sozialwesen waren zum Erliegen gekommen. Aus dem späten 16. Jahrhundert gibt es zahlreiche von Landräten („sýslumenn“) getroffene Entscheidungen, die zeigen, dass das Armutsproblem die Bauern und die weltliche Obrigkeit vollkommen überforderte. 98
Schlusswort
Die Untersuchung hat gezeigt, wie man sich in Island mit dem allgegenwärtigen Armutsproblem in den 500 Jahren katholischer Zeit auseinandersetzte. Es entwickelte sich ein gestaffeltes soziales Netz, dessen vorderste Front die Familie des Armen war. Danach kamen die Gemeinde und danach die Kirche als letzte Auffangstation, wenn beide versagten. Der Zusammenbruch der Armenfürsorge nach der Reformation zeigt, dass die Kirche davor eine bedeutende Funktion in diesem System hatte, da die Leistungsfähigkeit von Familie und Kommune doch begrenzt war. Dies gilt auch dann, wenn man für das 16. Jahrhundert die Zunahme der Armut auf eine Verschlechterung der Witterung zurückführt. Diese Verschlechterung des Klimas und die gleichzeitige Umstellung der Armenfürsorge durch die Kirchenordinanz Christians III. von 1537 führten schließlich zum Zusammenbruch der Armenfürsorge in Island. Der größte Wirtschaftsfaktor des Landes, die Kirche, wurde seiner wirtschaftlichen Funktion beraubt. Der König, der diese Wirtschaftsmacht übernahm, füllte die entstehende Lücke nicht. Die Abkoppelung der Armenfürsorge vom christlichen Ethos und dem damit verbundenen Lohn im Jenseits durch die Zuweisung dieser Aufgabe an die weltliche Obrigkeit führte auch zu einer Demotivation der Begüterten und zum Rückgang persönlicher Hilfsbereitschaft. Die Situation der Armen ist meist ein recht zuverlässiger Maßstab für die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Die vielen Urteile über Bettler und deren Umtriebe in den Jahren nach der Reformation zeugen davon, dass der Gesellschaft die Armenfürsorge über den Kopf gewachsen war. Da es nicht gelang, neue Wirtschaftsund Gesellschaftsstrukturen zu entwickeln, blieb die Grundherrschaft im Großen und Ganzen das herrschende Wirtschaftssystem bis in das 20. Jahrhundert hinein. Nur ein kleiner Teil der Steuer kam dem isländischen Sozialsystem in Form des Armenzehnten zu Gute, während verschlechtertes Klima, ungünstige Handelskonditionen und niedrige Produktivität die Armut zunehmen ließen, welche die isländische Gesellschaft bis in das 20. Jahrhundert bedrängte. 99 In Folge der Reformation bekamen die Isländer zwar einen verbesserten Zugang zur Bibel und sie konnten die theoretischen Grundlagen der kirchlichen Lehre studieren. Gleichzeitig waren jedoch die wirtschaftlichen Grundlagen zerbrochen, die notwendig waren, die biblischen Gebote zur Armenfürsorge zu realisieren. Mit einigem Recht kann behauptet werden, dass die Isländer gezwungen waren, statt der Orthopraxie nur noch die Orthodoxie zu behalten.